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Gesundheitsthemen

Neues Pauschalsystem für Hörgeräte

Ab 1. Juli im Hörgeräte-Dschungel auf sich selber gestellt

Claudio Agustoni
Montag, 27. Juni 2011 Uhr

Bis zu einer Million Menschen in der Schweiz hören schlecht. Alleine 2010 legten sich deshalb rund 70‘000 Menschen ein Hörgerät zu. Bis anhin war die Suche nach einem Hörgerät einfach: Wer von der IV anerkannt wurde, kam automatisch in ein Beratungssystem aus Ärzten und Akustikern. Neu erhalten Hörbehinderte eine Grundpauschale pro Ohr – damit müssen sie sich dann selber zurecht finden in einem schwer durchschaubaren Markt.

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Ab 1. Juli im Hörgeräte-Dschungel auf sich selber gestellt

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Hörgeräte sind in der Schweiz verbreitet. Und sie sind teuer, gerade auch die Anpassung der Geräte auf die Träger. Zu teuer, findet die IV und hat sich mit einem neues Vergütungssystem das Ziel gesetzt, jährlich bis zu 30 Millionen Franken (10 Millionen davon in der AHV) zu sparen.

Wo früher eine umfassende Begleitung war, tut sich für die Betroffenen nun also der freie Markt auf. Und der ist schwer überschaubar: Rund 900 Modelle werden in der Schweiz angeboten – etwa 150 davon gehen am häufigsten über den Ladentisch. Die Geräte unterscheiden sich in Bauart und technischer Raffinesse. Die Kosten sind ebenfalls äusserst unterschiedlich und können bis zu mehreren Tausend Franken betragen.

Beurteilung der Höreinschränkung

Bisher haben Ärzte die Höreinschränkung in drei Stufen eingeteilt. Je nach Stufe wurden dann IV-Kosten von 1395 bis 2100 Franken übernommen (einohrige Versorgung). Darin inbegriffen war hauptsächlich auch die Beratung durch Akustiker über einen Zeitraum von sechs Jahren und eine Schlusskontrolle durch den behandelnden Arzt.

Neu wird nach wie vor ein Arzt die Höreinschränkung beurteilen. Allerdings gibt es nur noch eine Stufe – wer darin ist, erhält von der IV 840 Franken pauschal (AHV: 630 Franken). Darin sind allerdings keine Dienstleistungen inbegriffen, und auch die Schlusskontrolle ist nicht mehr abgedeckt.

Wohin mit dem Geld?

Für Betroffene sind die 840 Franken sozusagen ein «Einkaufsgutschein» mit internationaler Gültigkeit. Denn auf der Suche nach dem Hörgerät können sie sämtliche marktwirtschaftlichen Kriterien spielen lassen –also auch den Kauf im Ausland erwägen. Dort sind die Geräte heute oft bedeutend günstiger als bei uns.

Einzige zwei Bedingungen sind, dass die Geräte in der Schweiz zugelassen sind, und dass die Versorgung durch eine Fachperson erfolgt. Das muss nicht unbedingt ein Akustiker sein. Schon heute werden beispielsweise in Apotheken Hörgeräte angeboten, die in «weniger als einer Stunde» bereit sein sollen.

Gerade der Zeitfaktor bei Beratung und Anpassung wird für viele Betroffene ein ganz wichtiger Punkt in der Entscheidungsfindung sein. Denn in Zukunft muss jeder selbst die Kosten dafür berappen. Dies kann unter Umständen ins Geld gehen – denn heute sind bei mittelschweren Fällen bis zu 10 Beratungen an der Tagesordnung, um ein Gerät einzustellen. Noch weiss niemand, wie sich die Preise für die Beratung entwickeln, Branchenkenner rechnen aber mit einem Ansatz von über 100 Franken. Hier werden die Betroffenen entscheiden müssen, wie viel sie bereit sind zu investieren.

Abwarten und den Markt beobachten

Doch noch ist unklar, wie sich der Service und die Dienstleistungen in Preis und Ausgestaltung entwickeln werden. Das heisst: Sind Batteriewechsel, Schlauchwechsel, Reinigung etc. inbegriffen oder müssen diese Kosten gesondert abgegolten werden? Darum empfiehlt beispielsweise die Betroffenenorganisation pro audito im Moment mit der Suche nach einem Hörgerät zuzuwarten und die Marktentwicklung zu verfolgen. Denn für Betroffene ist der Markt im Moment ein ziemlich undurchschaubarer Dschungel...

 
Experten im Beitrag:
Dr. Dorothe Veraguth
Leitende Ärztin
ORL-Klinik UniversitätsSpital Zürich
http://www.orl.usz.ch

Herbert Jakits
Hörinstitut Jakits
http://www.hoerinstitut.ch

 
Experte im Studio:
Georg Simmen
Präsident pro audito Schweiz
http://www.pro-audito.ch